Der Schiedsrichter muss bei einem gegen eine Mannschaft gerichteten Vergehen das Spiel weiterlaufen lassen, wenn daraus gegenüber der Spielunterbrechung, die durch Ahndung des Vergehens gemäß den Regeln entstünde, ein Vorteil für diese Mannschaft zu erwarten ist („Vorteilsbestimmung“). Wenn sich der erwartete Vorteil nach einigen Sekunden nicht ergibt, kann der Schiedsrichter das Vergehen nachträglich doch noch ahnden, soweit sich keine neue Spielsituation ergeben hat.
Lässt der Schiedsrichter das Spiel jedoch unter Anwendung der Vorteilsbestimmung weiterlaufen, so sind eventuell auszusprechende persönliche Strafen (Verwarnung oder Feldverweis) für das Vergehen während der nächsten Spielunterbrechung zu verhängen.
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