Der Videobeweis ist die Nutzung einer Fernsehaufzeichnung zur Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters.
Im Fußball war der Videobeweis von der FIFA bis zum Juli 2012 nicht zugelassen. Dann - kurz nach der EM 2012 - beschloss sie die Einführung der Torlinientechnologie, also den Einsatz technischer Hilfsmittel, um festzustellen, ob der Ball die Torlinie vollständig überquert hat. Die zulässigen Systeme sind das (bereits beim Tennis erprobte) Hawk-Eye-System zur Überwachung der Linie (Torkamera) und das GoalRef-System (Chip im Ball).
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