Als besondere Variante gestatten viele Verbände im Frauenfußball den Schutz der Brust durch die eigenen Hände bzw. Arme. Obwohl dies nach dem Regelwerk ein Handspiel aufgrund der unnatürlichen Handhaltung darstellt und entsprechend (direkter Freistoß bzw. Strafstoß) zu ahnden wäre, gilt dies als erlaubte Spielweise, sofern es sich um den reinen Schutz handelt und der Ball damit nicht gespielt wird. Im Volksmund heißt diese besondere Bestimmung „Schutzhand“.
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