Kriegsgastspieler waren Sportler, namentlich Fußballspieler, die unter den besonderen Bedingungen des Zweiten Weltkrieges in Deutschland und den besetzten Gebieten für verschiedene Vereine gleichzeitig spielberechtigt waren. Auch in anderen Ländern, namentlich England, wurde die Bezeichnung benutzt.
Mit Kriegsbeginn 1939 hatte Hans von Tschammer und Osten als Reichssportführer alle Vereinswechsel vorerst untersagt, jedoch verfügt: „Militärisch Dienstleistende haben das Recht, als Gastmitglieder in örtlichen Vereinen zu spielen.“ Diese blieben Mitglied ihres Heimatvereins und waren nach kurzer Sperrfrist auch für diesen wieder spielberechtigt, wenn sie Urlaub hatten oder aus wichtigen Gründen für eine Heimreise freigestellt waren. Die Regelung galt auch für Sportler, die Arbeitsdienst leisteten oder aus anderen für kriegswichtig angesehenen Gründen von ihrem Heimatort wegversetzt wurden.
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