Seit 1974 richtet der DFB eine Meisterschaft im Frauenfußball aus. Nach der Aufhebung des Frauenfußballverbots 1970 war dies der zweite Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Frauenfußballs.
Bei der Ermittlung des Deutschen Meisters ging man unterschiedlich vor. Bei der ersten Austragung wurden die sechzehn Verbandsmeister auf vier Gruppen mit jeweils vier Mannschaften aufgeteilt. Eine der vier Mannschaften fungierte als Ausrichter des Turniers, bei dem jede Mannschaft gegen jede andere Mannschaft antrat. Die vier Gruppensieger erreichten das Endturnier. Dort gab es zunächst ein Halbfinale. Die Verlierer spielten um Platz 3, die Sieger spielten um die Meisterschaft.
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