Von einer sogenannten Blutgrätsche spricht man, wenn mit voller Absicht der Gegenspieler getreten wird, ohne dass eine Chance besteht den Ball zu treffen. Dies wird als grobes Foulspiel geahndet. Dem Foulenden kommt es dabei nicht darauf an, den Ball zu treffen. Da der foulende Spieler eine Verletzung seines Gegenspielers in Kauf nimmt, wird ein solches besonders grobes Foulspiel zumeist mit der Roten Karte geahndet.
Eine Blutgrätsche kann im strafrechtlichen Sinne eine Körperverletzung darstellen, da die zulässige Härte eines Spieles dabei überschritten wird.
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